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GEMEINSAM FÜR DIE SCHWEIZ

Unterstützen Sie die Arbeit der SVP des Bezirks Winterthur

Die Schweizerische Volkspartei im Bezirk Winterthur lebt von Spenden. Nur dank der finanziellen Unterstützung zahlreicher Schweizerinnen und Schweizer ist die SVP in der Lage, auch weiterhin konsequent für eine unabhängige und neutrale Schweiz einzustehen sowie für weniger Steuern, Gebühren, Abgaben und gegen Missbräuche aller Art zu kämpfen.

Hinweise zu Steuerabzügen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

HERZLICHEN DANK!

Steuerabzug

Parteispenden können von den Steuern abgesetzt werden, siehe nachfolgenden Auszug aus der Wegleitung zur Steuererklärung 2023 des Kantons Zürich:

Staatssteuer
Bei der Staatssteuer können Zuwendungen und Beiträge an politische Parteien, bis zum Höchstbetrag von CHF 20’000 (Achtung im 2024: CHF 20'600) für in ungetrennter Ehe lebende Steuerpflichtige und von CHF 10’000 (Achtung im 2024: CHF 10'300) für die übrigen Steuerpflichtigen in Abzug gebracht werden.

Bundessteuer
Der Höchstbetrag für solche Abzüge beträgt CHF 10’300. Der Höchstbetrag gilt sowohl für in ungetrennter Ehe lebenden wie auch für die übrigen Steuerpflichtigen.

Wichtiger Hinweise

Parteispenden werden von der SVP absolut vertraulich behandelt. Namen und Adressen von Spendern werden nicht bekannt gegeben. Beachten Sie zudem die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Parteispenden.

Kontoverbindung

IBAN: CH66 8080 8006 1996 8553 1
Zahlungsempfänger: SVP Bezirk Winterthur, 8442 Hettlingen

Kontakt
SVP Bezirk Winterthur
Fuchsbüelstrasse 20
8412 Hünikon

Konto:
CH66 8080 8006 1996 8553 1
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