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Interview bezüglich der Volksabstimmung zur Begrenzungsinitiative vom 27.09.2020 mit Tobias Weidmann, Kantonsrat ZH, SVP, Hettlingen

Was bedeutet die Begrenzungsinitiative für Ihre Partei?
Weidmann: Die Begrenzungsinitiative (BGI) war ein Kernanliegen der SVP. Jedes Land dieser Welt (ausgenommen innerhalb der EU) steuert die Einwanderung eigenständig. Zuwanderung ist im Grunde etwas Positives und zeigt, dass ein Land prosperiert. Allerdings muss die Zuwanderung auch nachhaltig sein, damit zukünftige Generationen Zuwanderung positiv absorbieren können. Mit der BGI wollte die SVP das gescheiterte Experiment der freien Personenfreizügigkeit (PFZ) beenden und zum bewährten Kontingentsystem zurückkehren, welches wir von 1970 bis 2002/7 erfolgreich umsetzten.

Wie steht ihre Partei politisch zu der Begrenzungsinitiative?
Weidmann: Als Initiant dieser Vorlage waren wir selbstverständlich klar für dieses Anliegen.

Welche Unterschiede gibt es Ihrer Meinung nach zwischen der Begrenzungsinitiative und der Volksinitiative gegen Masseneinwanderung der SVP im Jahr 2014?
Weidmann: Die Masseneinwanderungsinitiative (MEI) wurde leider nicht umgesetzt, wie es die Verfassung vorsieht. Weil internationales Recht über das Verfassungsrecht gestellt wurde und die Verhandlungen über die PFZ erfolglos waren, resultierte bloss eine Inländer-Light Vorlage. Eigentlich wäre es verhandlungstaktisch völlig klar gewesen, dass man die MEI verfassungsmässig umsetzt, falls die Neuverhandlungen über die PFZ scheitern sollten. Stattdessen hat man genau das Gegenteil gemacht. Die EU wusste, dass die MEI nicht umgesetzt werden würde, wenn sie mit der Schweiz nicht über die PFZ verhandelt. Genau hier setzt die BGI den Hebel an, indem nur die Optionen der Neuverhandlung der PFZ oder die einseitige Umsetzung der MEI/BGI vorgesehen war.

Was sind für Sie die wichtigsten Proargumente/Gegenargumente in Bezug auf die Personenfreizügigkeit?
Pro:

  • Die Personenfreizügigkeit führt zu einer weiteren Internationalisierung.
  • Die Wirtschaftsverbände und deren Manager können aus einem Pool von 450 Mio. Arbeitnehmenden rekrutieren.

Contra:

  • Die Personenfreizügigkeit führte zur einer nicht nachhaltigen Zuwanderung von über einer Mio. Menschen im Zeitraum von 2007-2020. Davon wanderten 2/3, also 654k durch die PFZ ein.
  • Nur gerade 50% kommen zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz, davon sind lediglich 20% Fachkräfte. Somit ist 1 von 10 eine Fachkraft. Fachkräfte: Arzt 1.5%, Ingenieur 2.2%, Informatiker 2.5%, Pflegepersonal 1.2%, Manager 4.6%.
  • Das Bevölkerungswachstum von 2007 bis heute beträgt in der Schweiz 12.5% im Vergleich zur EU von 4%. Das zeigt ganz klar auf, dass die Schweiz relativ gesehen keine nachhaltige Zuwanderung hat.
  • Aufgrund des höheren Lohnniveaus in der Schweiz gibt es im Arbeitsmarkt einen Sogeffekt, welcher das Lohnniveau unter Druck bringt. Aus diesem Grund führte der Bund die flankierenden Massnahmen ein. Diese wiederum führen zu einer extremen Bürokratie durch die zahlreichen Lohnkontrollen. Allerding werden durch die flankierenden Massnahmen nur die Mindestlöhne geschützt.

Wie wirkt sich die Begrenzungsinitiative auf die Wirtschaftsverträge mit dem Ausland aus?
Weidmann: Die Schweiz ist international sehr gut vernetzt. Unsere Grundlage allen Handels bildet ein multilateraler Ansatz mittels WTO, welcher durch bilaterale Freihandelsabkommen (FHA) mit der Europäischen Gemeinschaft von 1972, Japan 2009, China 2014 und weit über 30 FHA auf Basis plurilateraler Verträge durch die EFTA-Mitgliedschaft ergänzt wurden und werden.
Über 95% unseres heutigen Handels läuft über diese FHA, womit uns der Marktzugang im gegenseitigen Interesse gewährleistet wird. Der Beweis dafür liefert das SECO gleich selbst. Seit den 1990 Jahren schlossen die EFTA-Staaten parallel zur EU diverse FHA mit mittel- und osteuropäischen Staaten ab. Durch den EU-Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien (2004) und Bulgarien, Rumänien (2007) und Kroatien (2013) schreibt das SECO:

„Acht dieser Freihandelsabkommen sind seit dem 01.05.2004, zwei weitere seit dem 01.01.2007 und eines seit dem 01.07.2013 nicht mehr in Kraft, da die entsprechenden Partnerstaaten auf diesen Zeitpunkt Mitglied der EU geworden sind. Die Freihandelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten bestehen jedoch weiter, neu auf der Grundlage des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972.“

Wie, denken Sie wird die Begrenzungsinitiative den Wohlstand der Schweiz beeinflussen?
Weidmann: Wohlstand welcher bloss auf massiver Zuwanderung basiert ist nicht nachhaltig, weil der Wohlstand auch durch mehrere Köpfe geteilt werden muss. Nachhaltiger Wohlstand ist nur mittels Innovation und Technologie möglich. Dazu muss die Zuwanderung gezielt und präzise erfolgen. Darum hätte die BGI eine nachhaltige und gut qualifizierte Zuwanderung ermöglicht.
Wie wichtig ist es, dass Arbeitsplätze und Löhne der Schweiz selbst und nicht von der EU gesteuert werden?
Weidmann: Die PFZ ist die beste Lobbyarbeit der hiesigen Manager. Sie können aus einem riesigen Arbeiter-Pool rekrutieren und haben dadurch eine sehr hohe Verhandlungsmacht, um ihre Konditionen aufzuzwingen. Viele EU-Einwanderer sind bereit, unter dem Schweizer Durchschnittslohn zu arbeiten. Dies ist insbesondere im Tessin (7.9% tiefer) und der Westschweiz (4.2% tiefer) zu verzeichnen.

Wirkt sich die Personenfreizügigkeit negativ oder positiv auf den Arbeitsmarkt aus?
Weidmann: Es muss mal aufgezeigt werden, dass eine masslose Zuwanderung einen Teilmangel an Fachkräften verursacht. Eine Million Zuwanderung seit 2007 benötigt: 2730 Ärzte, 19k Pflegepersonal, 6950 Lehrer, 1518 Schulgebäude, 450k Wohnungen. Wir sollten uns bewusst sein, dass Zuwanderung heisst, dass Menschen mit ihren Familien kommen und wir nicht bloss über ein Produkt sprechen. Wir sollten bestrebt sein, jedem ein lebenswürdiges Dasein zu ermöglichen. Darum sollten wir bescheiden und zielgerichtet mit der Zuwanderung umgehen, weil immer Schicksale damit verbunden sind.
Verringert oder verstärkt die Personenfreizügigkeit die Arbeitslosigkeit in der Schweiz?
Weidmann: Die PFZ wirkt sich definitiv negativ auf den Arbeitsmarkt aus. Zurzeit haben wir über 150k registrierte Arbeitslose und 222k Erwerbslose. Jeder dritte 55+ findet keine Stelle mehr. Genau darum wurde auch die Überbrückungsrente ins Leben gerufen, weil das offensichtliche Fakten sind.

Inwiefern steht der bilaterale Weg auf dem Spiel mit der Begrenzungsinitiative?
Weidmann: Nein: Die Schweiz unterhält heute ein weltweites Netzwerk an FHA – vom Europa-Mittelmeerraum bis hin zu Mexico, Kanada, Singapur usw. Der grosse Teil unserer FHA gehören zu den sogenannten FHA 2. Generation, welche zusätzlich zum klassischen Warenverkehr und Schutzrechte auch noch den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffung regeln. Mit der EU verfügen wir über ein FHA 1. Generation. Deshalb hat man dieses sukzessiv mit zusätzlichen bilateralen Verträgen punktuell ergänzt, nicht aber ersetzt. In den Bilateralen I sind keine wesentlichen Ergänzungen zu einem FHA 1. Generation. Im Gegenteil sind die meisten Verträge der Bilateralen I zu Gunsten der EU angelegt, weil sie nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion in den 90er Jahren eine sehr starke Verhandlungsmacht gegenüber den EFTA-Staaten hatte. Die EU würde sich auf Neuverhandlungen der PFZ dieses Mal einlassen, weil im Gegensatz zur MEI von 2014 das Endergebnis einer Kündigung der Bilateralen I klar kommuniziert ist. Eine Kündigung aller sieben Verträge würden die EU-Mitgliedsländer nicht riskieren wollen.

Was wäre bei einer Annahme der Initiative aus Ihrer Sicht geschehen?
Weidmann: Die Schweiz und die EU hätten innerhalb eines Jahres die PFZ so angepasst, dass die freie Zuwanderung in Mangelberufen weiterhin möglich, aber sicherlich nach oben mit Kontingenten begrenzt gewesen wäre. Auch Lichtenstein ist Teil des Binnenmarktes und sogar Mitglied des EWR, aber kennt keine PFZ mit der EU, sondern ein Kontingent System. Dies mit der Begründung, dass Lichtenstein aufgrund seiner Grösse eine zu hohe Einwanderung hätte. Auch die Schweiz hat in den letzten 13 Jahren bewiesen, dass der Zuwanderungsdruck aus der EU in die Schweiz massiv zu hoch ist.

Was denken Sie über die Volksabstimmung vom 27.09.2020?
Weidmann: Leider hat die Schweiz eine Chance verpasst. Die Schweiz ist heute in einer besseren Ausgangslage als in den 90er Jahren und muss diese Verhandlungsmacht gegenüber der EU wahrnehmen. Mit Deutschland hatten wir 2019 ein Handelsdefizit von über 10 Mia, respektive mit der EU eines von über 20 Mia. Betrachten wir die Exportzahlen der wichtigsten Partner der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik, so zeigt sich, dass wir bedeutend mehr nach USA, China und Asien exportieren. Die Überschrift auf Seite 21 des Berichts „Schweizer Aussenhandel 2019“ bringt es auf den Punkt: „Europa verliert an Bedeutung“. Es wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, entschieden aufzutreten und die Personenfreizügigkeit neu zu verhandeln.

Hat Ihre Partei weitere Initiativen in diesem Rahmen geplant?
Weidmann: Zurzeit ist keine Initiative geplant. Nun gilt es das InstA (Rahmenvertrag) zu bekämpfen, damit die Schweiz ihre direkte Demokratie auch in Zukunft wahren kann.

Wie stehen Sie zu den Argumenten der Gegenpartei?
Weidmann: Die Abstimmungskämpfe über die Personenfreizügigkeit oder auch die dynamische Übernahme der EU-Waffenrichtlinie von Schengen/Dublin zeigten klar auf, wie schwierig es ist einen sachlichen Abstimmungskampf zu führen, wenn die Gegner mit Sanktionen und masslosen Konsequenzen drohen. Es wird nicht mehr über den eigentlichen Inhalt der Vorlage (PFZ) diskutiert, sondern nur über die damit verbundenen Nebeneffekte (Bilateralen I)

Zusatzfrage: Können Sie uns sonst noch etwas wichtiges im Zusammenhang mit der Begrenzungsinitiative mitteilen?
Weidmann: Kleine Übersicht über die wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz.

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