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Das Geschäft mit dem längsten Titel im Kantonsrat

KOMMENTAR ZUR RATSSITZUNG

«Beschluss des Kantonsrates über die Kenntnisnahme der Jahresberichte und den Nachweis der Einhaltung der negativen Zweckbindung der Kirchensteuern der juristischen Personen 2020 der Evangelisch- reformierten Landeskirche, der Römisch- katholischen Körperschaft und der Christkatholischen Kirchgemeinde sowie über die Kenntnisnahme der Jahresberichte 2020 der Israelitischen Cultusgemeinde und der Jüdischen Liberalen Gemeinde.»

Die SVP schätzt die wichtige Arbeit in den Gemeinden und Bezirken der anerkannten kirchlichen Körperschaften sehr und bedankte sich im Rat für die wertvolle Arbeit, die tagtäglich geleistet wird. Dennoch musste der Dank mit einer kritischen Würdigung ausgesprochen werden.

Vor genau einem Jahr hatten wir die Diskussion über das politische Engagement von Teilen der Kirche zur Konzernverantwortungsinitiative. Eigentlich würde das kein Problem darstellen und müsste uns gar nicht beschäftigen – wenn die anerkannten Religionsgemeinschaften nicht durch Staatsbeiträge und Unternehmenssteuern mitfanziert würden. Aus diesem Grund müssen wir die Finanzierung näher anschauen. Dabei sollen die Landeskirchen keinesfalls geschwächt oder ihre Arbeit mindergeschätzt werden.

Mit dem Nachweis der negativen Zweckbindung zeigen die kirchlichen Körperschaften auf, dass ihre Einnahmen abzüglich der Steuern der juristischen Personen den Aufwand für kultische Zwecke decken oder übersteigen.

Wir sind uns einig, dass die negative Zweckbindung klar gegeben ist und keine Unternehmenssteuern für kultische Zwecke verwendet wurden. Die entscheidende Frage ist folglich, wohin die Steuereinnahmen der Unternehmen und die Kostenbeiträge der Kantone fliessen bzw. wie viel tatsächlich in Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung fliessen. Die Studie von Widmer & Co. von 2017, welche im Auftrag des Kantons erstellt wurde, zeigt auf, dass nur gerade 11% aller Tätigkeiten von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sind. Im Rahmen der Studie gelten kirchliche Tätigkeiten als gesamtgesellschaftlich bedeutsam, wenn sie sich an alle Menschen unabhängig von ihrer Kirchen- oder Religionszugehörigkeit richten. Darunter fallen Angebote wie Jugendarbeit, Kollekten, Passantenhilfe, Jobbörse und Sozialberatung sowie Kultur und Bildung. Beispielsweise werden Konzerte, Aktivitäten von Chören oder Deutschkurse für Asylsuchende, Migrantinnen und Migranten durchgeführt. Ebenso zu Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, aber mit kultischem Hintergrund gehören typischer- weise Gottesdienste, kultische Feiern sowie Taufen, Abdankungen und Hochzeiten mit einer Reichweite weit über die Kirchenmitglieder hinaus.

Insgesamt wurden durch die Evangelisch- reformierte Landeskirche und Römisch- katholische Körperschaft 61,3 Mio. inkl. monetisierter Freiwilligenarbeit für Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung aufgewendet. Die Kantonsbeiträge dafür waren 49,5 Mio. jährlich. Der Mehrwert von rund 12 Mio. steht in einem schlechten Verhältnis zu den 140 Mio. Steuereinnahmen von juristischen Personen. Wenn man 12 Mio. davon abrechnet, werden also 128 Mio. für Tätigkeiten ohne gesamtgesellschaftliche Bedeutung ausgegeben. Die Widmer-Studie hält auf Seite 131, Punkt 9 die folgende Empfehlung fest: «[…] Auf der anderen Seite stehen umfangreiche nicht-kultische Tätigkeiten ohne gesamtgesellschaftliche Bedeutung, die weit mehr Mittel in Anspruch nehmen, als dies aufgrund der negativen Zweckbindung im Rahmen der Besteuerung juristischer Personen erforderlich wäre.» Mit diesem Wissen, dass grundsätzlich die Kantonsbeiträge von 50 Millionen in Tätigkeiten mit gesamtgesellschaftlicher Bedeutung fliessen und nur ein kleiner Teil der Unternehmenssteuern der Gesellschaft zugutekommt, wünschen wir, dass sich die Kirchen wieder vermehrt auf ihre Kernkompetenz konzentrieren und nicht Politik betreiben.

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