WAHLZETTEL ERSATZ STAATSANWÄLTIN / STAATSANWALT vom 14. Juni 2026

Leider wird diese Wahl aller Voraussicht nach ergebnislos enden, da bis anhin trotz sehr aufwendiger Suchbemühungen keine Person gefunden werden konnte, welche die hohen Anforderungen für dieses Amt erfüllt. Unter anderem wird ein sogenanntes Wahlfähigkeitszeugnis verlangt, welches aktuell im ganzen Kanton Zürich nicht einmal zehn angehende Staatsanwälte bzw. Staatsanwältinnen inne haben.
Ein grosses Problem stellt auch die Tatsache dar, dass momentan viele sogenannte ausserordentliche Staatsanwaltsstellen zu besetzen sind (ohne Wahl bzw. im Rahmen des normalen kantonalen Anstellungsverfahren). Dadurch besteht für die wenigen Personen mit Wahlfähigkeitszeugnis überhaupt kein Anreiz, sich auf eine sogenannte ordentliche Staatsanwaltschaftsstelle mit Parteiabgaben wählen zu lassen, zumal die Entlöhung dieselbe ist.
Diese Problematik hat die SVP aber bereits erkannt und Kantonsrat Tobias Weidmann hat deshalb eine Motion beim Kantonsrat betreffend unterschiedliche Entlöhung der ordentlichen und ausserordentlichen Staatsanwaltschaftsstellen eingereicht, um die ordentlichen Wahlstellen wieder attraktiver zu gestalten.
Legt den Wahlzettel für den Ersatz einer Staatsanwältin / eines Staatsanwaltes des Bezirkes Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2025-2029 leer ein.
Rahel Fritschi
Präsidentin SVP Bezirk Winterthur
